Haus am Thie — Evangelische Jugendhilfe Obernjesa‑Borna gGmbH
Ev. Jugendhilfe Obernjesa‑Borna gGmbH
Evangelische Jugendhilfe Obernjesa‑Borna gGmbH
 
EJO-FLEX
Jugendhilfestationen (JHS) …
Ambulante Betreuungs­angebote der Jugend­hilfe­stationen in Torgau, Eilenburg, Oschatz und Schkeuditz …
Ambulante Betreuungs­angebote der Jugend­hilfe­stationen …
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EJO Borna gGmbH | Jugendhilfestationen (JHS) | Flexible ambulante Hilfen (FLEX)

Jugendhilfestationen (JHS)

Die Jugendhilfe­stationen in Torgau, Eilenburg, Oschatz und Schkeuditz befinden sich jeweils in zentral in den jeweiligen Ort­schaften gelegenen Wohnungen. Es werden von dort aus verschie­dene ambulante Betreuungs­angebote angeboten und gegebenen­falls sinn­voll und bedarfs­gerecht miteinander kombiniert.

Das Hilfeangebot orientiert sich an den tatsächlichen Notlagen junger Menschen und deren Familien.
 

Angebotspalette:

  • Erziehungsbeistandschaften
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Standorte und Kontakt:

  • FLEX/JHS Oschatz
    Bahnhofstr. 40 | 04758 Oschatz | Tel/Fax 03435 62 29 29
  • FLEX/JHS Torgau
    Bahnhofstr. 15 | 04860 Torgau | Tel 03421 71 73 27 | Fax 03421 71 72 96
  • FLEX/JHS Eilenburg
    Steinstr. 49 | 04838 Eilenburg | Tel 03423 75 80 439 | Fax 03423 75 86 15
  • FLEX/JHS Schkeuditz
    Merseburger Str. 6 | 04435 Schkeuditz | Tel 03420 43 72 877 | Fax 03420 43 72 878

 
Ausführliche Infor­mationen zu den Jugendhilfe­stationen entnehmen Sie dem ent­sprech­enden PDF-Download auf unserer Seite Konzepte.

EJO-Borna JHS/FLEX
 
WG Geismar auf GoogleMaps EJO-Borna gGmbH
Büro Bereichseitung
Dorfstr. 15
04889 Gn. Schildau, Probsthain

Tel.: 034221 56 76 88
Fax: 034221 56 76 89

Mail: schuffenhauer@jugendhilfe-obernjesa.de
Mail: steiniger@jugendhilfe-obernjesa.de
Lage und Standorte
Die 4 ambulanten Teams arbeiten von Anlauf­stellen/Büros aus, die in Torgau, Oschatz, Eilenburg und Schkeuditz liegen.
 
Aufträge haben folgende gesetzliche Grundlagen:
Aufgenommen wird auf der Grundlage von § 30 und § 31 SGB VIII.
 
Kosten:
Es gilt der aktuelle Kosten­satz für die Fach­leistungs­stunde laut Entgelt­verein­barung mit dem Land­kreis Nordsachsen.
 
Kooperation mit dem Jugendamt:
Grundlage für die Betreuung und Begleitung durch die Flexiblen ambu­lanten Hilfen ist der Hilfe­plan gemäß § 36 SGB VIII und dessen Fort­schreibung. Dies geschieht in Koopera­tion mit dem Jugend­amt auf der Grund­lage dieses Hilfe­planes, der gemein­sam mit Familie und Kind aufge­stellt worden ist. In indivi­duell verein­barten Zeit­abschnitten kommt es zu Informations­austausch und Fort­schreibung des Hilfeplanes.
 
Aufnahme:
Nach Anfrage des Jugend­amtes bei der Leitung oder bei den Mitar­beitern der Teams direkt findet ein gemein­sames Gespräch zum Kennen­lernen mit dem Kind/Jugendlichen und der Familie statt. Das Jugendamt legt den 1. Hilfe­plan bzw. frühere Diagnose-, Behandlungs- und Betreuungs­berichte vor, um gemein­sam mit der Familie die Aufträge für die Zusammen­arbeit zu formulieren.
 
Download
EJO-Borna-Konzept FLEX/JHS (PDF)